Aktuelle Zutritts- und Besucherregelung
Ein Krankenhaus ist ein Ort, an dem sich Personengruppen aufhalten, die besonders gut vor dem Coronavirus – und auch anderen Krankheiten – geschützt werden müssen. Ziel ist es, die Anzahl der Kontakte und damit das Risiko einer Ansteckung möglichst zu reduzieren. Daher gelten für das Krankenhaus weiterhin besondere Bestimmungen.
Regelung ab 1. März 2023:
⇒ Es besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht im Krankenhaus.
⇒ Die Anzahl der Besucher*innen ist auf 3 Personen beschränkt.
Die Besuchszeiten sind:
• Allgemeinklasse: 13-19 Uhr
• Sonderklasse: 8-22 Uhr
• Intensivstation und Neonatologie: Nach Rücksprache mit dem Pflegepersonal
⇒ KEINE PCR-Testpflicht für Patient*innen, Begleitpersonen und Besucher*innen.
Sollten Sie jedoch Symptome wie Schnupfen, Husten, Heiserkeit etc. verspüren, bitten wir Sie, vor Ihrem Termin im Krankenhaus einen PCR-Test durchzuführen bzw. auf den Besuch Ihrer Angehörigen und Freunde im Krankenhaus zu verzichten.
Regelung gültig ab: 1. März 2023
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